Pulpotomie (Vitalamputation)

Die Pulpotomie oder auch Vitalamputation bezeichnet die teilweise Entfernung der vitalen Zahnpulpa.

Die Pulpotomie hat im permanenten Gebiss, mit abgeschlossenem Wurzelwachstum, keine  Indikation. Im Milchgebiss findet die Pulpotomie Anwendung bei reversibler Pulpitis, unbeabsichtigter Eröffnung der Pulpa während der Behandlung, sowie Zahnfrakturen mit Beteiligung des Pulpencavums.

Vorgehen: Trepanation des betroffenen Zahnes mit vorzugsweise sterilem Instrumentarium. Das Pulpendach der eröffneten Pulpenkammer wird vorsichtig entfernt. Danach erfolgt die Entfernung der Kronenpulpa mit einem Diamant-Schleifkörper (in einiger Literatur auch Rosenbohrer oder Exkavator) bis auf Höhe der Wurzelkanaleingänge (Hellwig et. al 2018).  Mit einen Schaumstoffpellet in physiologischer NaCl-Lösung getränkt (oder Eisen(III)-sulfat) wird die Blutung gestillt. Dann wird, wie bei der direkten Überkappung, ein Präparat aufgetragen (Calciumhydroxidpräparat, MTA, Zinkoxid-Eugenol oder Biodentine™) um die Wurzelkanaleingänge zu überdecken. Dann erfolgt der Verschluss mit Komposit, Compomer oder Glasionomerzement.

Quellen:

Hellwig, Elmar; Schäfer, Edgar; Klimek, Joachim; Attin, Thomas (2018): Einführung in die Zahnerhaltung. Prüfungswissen Kariologie, Endodontologie und Parodontologie. 7. überarbeitet Auflage. Köln: Deutscher Zahnärzte Verlag. (S.388)